BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

GEBUCHTE AKTIVITÄTEN UND VERPFLEGUNGSDIENSTLEISTUNGEN

Artikel 1: Allgemeines
1. Diese allgemeinen Bedingungen sind untrennbarer Bestandteil aller Angebote und Verträge über gebuchte (Gruppen-)Aktivitäten (mit Ausnahme von Eintrittskarten) und gastronomische Dienstleistungen der Safari Resort Exploitatie B.V. und finden auf diese Anwendung, Aviodrome Exploitatie B.V., Beekse Bergen Exploitatie B.V., Dierenpark Overloon Exploitatie B.V., De Buitenjan Exploitatie B.V., Eindhoven Zoo Europa Exploitatie B.V., Aqua Zoo Friesland Exploitatie B.V. oder Vrijetijdspark Dierenbos Exploitatie B.V., im Folgenden einzeln bezeichnet als: ‘Libéma’.
2. Unter Aktivitäten im Sinne dieser Bedingungen und Konditionen sind alle vom Gast im jeweiligen Park gebuchten Aktivitäten zu verstehen, mit Ausnahme von Eintrittskarten und mit Ausnahme von eingekauften gastronomischen Dienstleistungen
3. Abweichungen von den Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen und Konditionen können nur mit schriftlicher Zustimmung des Geschäftsführers des betreffenden Libéma-Parks erfolgen. Libéma behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Bedingungen und Konditionen zu ändern.

Artikel 2: Erhalt der Buchungsbestätigung und Zahlung
1. Durch das vollständige und korrekte Ausfüllen des Buchungsvorgangs auf der Website des Libéma-Parks kommt der Vertrag über die Buchung einer Aktivität und/oder einer gastronomischen Dienstleistung zwischen Ihnen und Libéma direkt zustande. Im Falle einer telefonischen oder elektronischen Buchungsanfrage kommt der Vertrag nach Erhalt der schriftlichen, auch elektronischen, Buchungsbestätigung von Libéma zustande.
2. Aus der Buchungsbestätigung ergibt sich die anzuwendende Zahlungsmethode. Libéma nutzt verschiedene Zahlungsmöglichkeiten, darunter Visa, Mastercard, iDEAL und bancontact. Je nach der von Ihnen gebuchten Aktivität und/oder gastronomischen Dienstleistung gilt eine der folgenden Zahlungsarten, je nach Ermessen von Libéma:
- Die Zahlung erfolgt vor Ort am Tag der Durchführung der Aktivität und/oder der Erbringung der gastronomischen Dienstleistung.
- Online sofort nach der Buchung
- Auf Rechnung, wobei die Zahlung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist erfolgen muss
- Später nach dem Verkauf
3. Jede Buchungsbestätigung hat eine eindeutige Buchungsnummer sowie ein Gültigkeitsdatum und eine Uhrzeit. Außerhalb dieses Datums und dieser Uhrzeit ist die Buchung nicht gültig. Mit Ablauf des auf der Buchungsbestätigung angegebenen Gültigkeitsdatums und -zeitraums erlischt der Anspruch auf nicht genutzte Teile einer Buchung. Buchungsbestätigungen werden nicht verlängert.
4. Der Weiterverkauf, die Nutzung zu kommerziellen Zwecken und/oder die Fälschung einer Buchungsbestätigung ist nicht gestattet.
5. Libéma nutzt die Zahlungsdienste von Mollie B.V. (im Folgenden: ‘Mollie’) für den Verkauf und die Bezahlung der von ihr angebotenen Aktivitäten. Mollie bearbeitet Online-Zahlungen für Libéma.

Artikel 3: Zugang mit Buchungsbestätigung
1. Eine Buchungsbestätigung sollte in guter Qualität auf Papier (Farbe oder Schwarz-Weiß) gedruckt oder auf dem Bildschirm eines Mobiltelefons oder Tablets lesbar angezeigt werden. Auf Verlangen eines Libéma-Mitarbeiters muss die Buchungsbestätigung vorgelegt werden.
2. Wenn die Buchungsbestätigung nach Ansicht von Libéma nicht lesbar ist, berechtigt sie Sie nicht zum Zugang zum Park und/oder zur gebuchten Aktivität. Libéma ist in einem solchen Fall nicht verpflichtet, Schadenersatz und/oder Kosten zu zahlen.

Artikel 4: Dateneingabe
1. Sie sind für die korrekte und vollständige Ausfüllung und/oder Übermittlung Ihrer Daten bei der Buchung der gewünschten Aktivität und/oder gastronomischen Dienstleistung verantwortlich. Die Angabe falscher oder unvollständiger Daten kann dazu führen, dass die von Ihnen gewünschte Buchungsbestätigung nicht versandt wird. Libéma ist in einem solchen Fall nicht verpflichtet, Schadenersatz und/oder Kosten zu zahlen.

Artikel 5: Annullierung - Änderung
1. Wenn Sie die gebuchte Aktivität und/oder die gastronomische Dienstleistung zwischenzeitlich unerwartet durch Kündigung beenden möchten ("Stornierung"), ist eine Stornogebühr fällig. Die Höhe dieser Stornoentschädigung ist in den Absätzen 5, 6 und 7 dieses Artikels beschrieben und richtet sich nach dem Gesamtwert der Buchung und dem Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei Libéma und dem Beginn der gebuchten Aktivität und/oder gastronomischen Dienstleistung.
2. Wenn Sie nur einen Teil der gebuchten Aktivität und/oder gastronomischen Dienstleistung stornieren, gilt die in den Absätzen 5, 6 und 7 dieses Artikels vorgesehene Entschädigung anteilig für die stornierten Teile.
3. Die Stornierung der von Ihnen gebuchten Aktivität und/oder gastronomischen Dienstleistung muss schriftlich erfolgen, d. h. per E-Mail. Maßgeblich für die von Ihnen zu zahlende Stornogebühr ist das Datum des Eingangs der Stornierung bei Libéma.
4. Für die Stornierung von Aktivitäten gelten andere Bedingungen als für die Stornierung von gastronomischen Dienstleistungen.
5. Die Stornogebühren für Aktivitäten sind wie folgt:
Gesamtwert der stornierten Aktivität unter 20 €
- Liegt der Gesamtwert einer für ein bestimmtes Datum gebuchten Aktivität unter 20 € (in Worten: zwanzig Euro), kann keine Stornierung erfolgen und der ausstehende Betrag ist und bleibt fällig. Es gibt keine Rückerstattung.
Gesamtwert ab 20,-- €
- Wenn der Gesamtwert der Buchung 20,-- € (in Worten: zwanzig Euro) übersteigt, werden bei einer Stornierung, die mehr als 10 Arbeitstage vor dem gebuchten Termin erfolgt, keine Gebühren erhoben.
- Bei einer Stornierung innerhalb von 10 bis 5 Werktagen vor dem gebuchten Termin werden 10 % des in der Bestätigung angegebenen Preises für die gebuchten Aktivitäten berechnet.
- Bei einer Stornierung innerhalb von 5 Werktagen bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin werden 50 % des in der Bestätigung angegebenen Preises für die gebuchten Aktivitäten berechnet.
- Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem gebuchten Termin werden 100 % des in der Bestätigung angegebenen Preises für die gebuchten Aktivitäten in Rechnung gestellt.
6. Die Stornogebühr für gastronomische Dienstleistungen ist wie folgt:
- Bis zu 10 Arbeitstage vor dem gebuchten Termin ist es möglich, gebuchte gastronomische Dienstleistungen ganz oder teilweise kostenlos zu stornieren.
- Zwischen 10 und 6 Werktagen vor dem gebuchten Termin sind 50% des in der Bestätigung genannten Preises für die gebuchten gastronomischen Dienstleistungen fällig.
- Ab 5 Werktagen vor dem gebuchten Termin ist es nicht mehr möglich, kostenlos zu stornieren. In diesem Fall sind 100% des in der Bestätigung genannten Preises für die gebuchten gastronomische Dienstleistungen fällig.
7. Die Möglichkeit, die Anzahl der teilnehmenden Gäste zu ändern, hängt von der gebuchten Aktivität ab. Es liegt im Ermessen von Libéma, ob Änderungen vorgenommen werden können. Im Prinzip gilt Folgendes:
- Bis zu 5 Werktage vor dem gebuchten Termin der Aktivität und/oder den gastronomischen Dienstleistungen ist es möglich, die Anzahl der Gäste schriftlich um bis zu 5 % nach unten zu korrigieren. Die Kosten werden dann anteilig angepasst.
- Zusätzliche Gäste können innerhalb von 5 Werktagen vor dem gebuchten Termin nur auf Anfrage und bei ausreichender Verfügbarkeit gebucht werden.
8. Wenn Sie eine Änderung der vereinbarten Aktivität wünschen, wird Libéma prüfen, ob dies möglich ist und welche zusätzlichen Kosten anfallen. Sie können aus Ihrer Buchungsbestätigung keine Rechte bezüglich anderer, nicht vereinbarter Aktivitäten und/oder gastronomische Dienstleistungen ableiten. Diese sind erst nach Erhalt einer neuen Buchungsbestätigung vereinbart.
9. Wenn Sie die gebuchten Aktivitäten und/oder gastronomische Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen und nicht im Voraus stornieren, werden die vollen Kosten in jedem Fall in Rechnung gestellt.
10. Für eine Aktivität und/oder eine gastronomische Dienstleistung erworbene Eintrittskarten für den Zugang zu unseren Standorten können nicht storniert werden.
11. Sie erhalten von uns eine Rechnung über die fällige Stornogebühr. Die Stornogebühr muss von Ihnen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist beglichen werden.
12. Libéma hat das Recht, die gebuchten Aktivitäten und/oder gastronomischen Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung zu stornieren (abzusagen), wenn Libéma dies aus wichtigen Gründen für notwendig erachtet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Maßnahmen im Interesse der Tiere. In diesem Fall erstattet Libéma bereits erhaltene Zahlungen zurück, es sei denn, der Grund für die Stornierung ist auf eine Handlung oder Unterlassung des Buchenden zurückzuführen. Libéma ist in einem solchen Fall nicht verpflichtet, Schadenersatz und/oder Kosten zu zahlen.

Artikel 6: Absage von Kinderpartys
1. Für Kinderpartys gelten andere Stornierungsbedingungen.
2. Bis zu 48 Stunden vor Beginn des Kinderfestes kann es kostenlos storniert werden (einschließlich der Eintrittskarten). Innerhalb von 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung ist der gesamte Betrag fällig.

Artikel 7: Technisches Versagen
1. Libéma haftet nicht für Schäden, die Sie erleiden, wenn Ihre Buchung aufgrund einer technischen Störung jeglicher Art nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig abgeschlossen, bearbeitet und/oder autorisiert werden kann. Libéma ist in einem solchen Fall nicht verpflichtet, Schadenersatz und/oder Kosten zu zahlen.

Artikel 8: Parkordnung
1. Auf den Vertrag über die Buchung einer Aktivität und/oder von gastronomischen Dienstleistungen finden neben den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen auch die Parkordnung des betreffenden Parks von Libéma Anwendung. Mit dem Betreten des Parks erklären Sie sich mit dieser Parkordnung einverstanden. Libéma behält sich das Recht vor, die Parkordnung zu ändern.

Artikel 9: Haftung
1. Libéma haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die Ihnen oder Dritten im Zusammenhang mit den gebuchten Aktivitäten und/oder gastronomischen Dienstleistungen entstehen, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die unmittelbar aus der nicht, nicht rechtzeitigen oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags durch Libéma resultieren und nur dann, wenn Libéma Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Für Folgeschäden haftet Libéma in keinem Fall.
2. Im Falle einer Haftung von Libéma beschränkt sich diese stets auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und übersteigt in keinem Fall den Betrag, der in dem betreffenden Fall von der Haftpflichtversicherung von Libéma ausgezahlt wird, zuzüglich der Selbstbeteiligung. Libéma haftet in keinem Fall für Folgeschäden wie z.B. entgangenen Gewinn.
3. Der Hauptbucher stellt Libéma ausdrücklich von (Schadens-)Ansprüchen Dritter frei.

Artikel 10: Verarbeitung von personenbezogenen Daten
1. Libéma verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten sorgfältig und unter Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Die von Ihnen während des Buchungsvorgangs zur Verfügung gestellten Daten werden von uns unter anderem verarbeitet, um den Vertrag zwischen Ihnen und Libéma zu erfüllen und um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Ohne diese persönlichen Daten kann sich Ihre Buchung verzögern oder unmöglich gemacht werden, und Ihre Bestellung kann storniert werden. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten werden so lange aufbewahrt, wie es u.a. für den oben beschriebenen Zweck erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt den Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Libéma-Parks.
2. Für die Bezahlung Ihrer Buchung nutzt Libéma die Zahlungsdienste von Mollie. Mollie ist in diesem Zusammenhang der Verantwortliche für die Datenverarbeitung. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Mollie gilt die Datenschutzerklärung von Mollie.
3. Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben oder diese Daten einsehen, ändern oder löschen lassen möchten, zu einem Besuch im Park, zu Ihrer Buchungsbestätigung, zu E-Tickets, zu diesen Allgemeinen Bedingungen und/oder zur Parkordnung, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Kontaktzentrum unter 088-9000360 (Montag bis Freitag von 8.30 bis 17.30 Uhr und Samstag von 9.00 bis 17.00 Uhr) oder senden Sie eine E-Mail an info@libemafunfactory.nl.

Artikel 11: Höhere Gewalt
1. Libéma ist nicht verpflichtet, ihre Verpflichtungen aus der Buchungsbestätigung zu erfüllen, wenn sie durch höhere Gewalt daran gehindert wird. Unter höherer Gewalt seitens Libéma wird jeder Umstand verstanden, der außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Libéma liegt und der die normale Erfüllung der Buchungsbestätigung verhindert oder erschwert, wie z.B.: Streik, behördliche Maßnahmen, Nichterfüllung durch Dritte (rechtzeitig oder vollständig) usw. In einem solchen Fall ist Libéma nicht verpflichtet, Schäden und/oder Kosten zu erstatten.

Artikel 12: Umwandlung
1. Wenn ein Artikel oder ein Teil eines Artikels dieser allgemeinen Bedingungen zerstört oder für nichtig befunden wird, bleiben die allgemeinen Bedingungen intakt und für den Rest anwendbar.

Artikel 13: Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands
1. Alle Vereinbarungen, gleich welcher Art, sowie diese allgemeinen Bedingungen unterliegen dem niederländischen Recht.
2. Für Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das zuständige Gericht im Bezirk Oost - Brabant zuständig, es sei denn, ein anderes Gericht ist nach zwingendem Recht zuständig.