Parkrichtlinie Lake Resort Beekse Bergen

Artikel 1. Geltungsbereich

1.1. Wenn man den Lake Resort Beekse Bergen betritt und/oder die vom Lake Resort Beekse Bergen angebotenen Einrichtungen und Dienstleistungen nutzt, akzeptiert man dadurch die Geltung der vorliegenden Parkordnung und ist man verpflichtet, alle darin enthaltenen Vorschriften und die von den Mitarbeitern des Lake Resort Beekse Bergen erteilten Weisungen genau zu befolgen. Unter dem „Lake Resort Beekse Bergen“ und dem „Park“ sind in dieser Parkordnung auch die Gastronomiebetriebe, das Außengelände, das Hallenbad, der Indoor-Spielplatz, die Parkplätze, der Fahrradstellplatz und die Gewässerbereiche zu verstehen.
1.2. Für alle Fälle und/oder Situationen, die von dieser Parkordnung nicht erfasst sind, behält sich der Lake Resort Beekse Bergen das Recht vor, mündlich und/oder schriftlich ergänzende Regeln zu erlassen, die für die Gäste verbindlich sind.

Artikel 2. Zugang und Aufenthalt

2.1. Der Aufenthalt im Park ohne gültigen Zugangspass und/oder ohne Anmeldung bei der Rezeption ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind Tagesgäste, die nicht zum Übernachten im Park bleiben. Tagesgäste müssen den Park bis 22.30 Uhr verlassen haben. Haustiere von Tagesgästen und/oder Übernachtungsgästen sind nicht gestattet. Wenn Sie das automatische Anmeldeverfahren nicht genutzt haben, müssen Sie sich bei der Ankunft im Park bei der Rezeption anmelden.
2.2. Von allen Gästen kann die Vorlage eines Ausweises verlangt werden. Wenn Sie noch nicht im Besitz des Attractions Pass/Zugangspasses sind, sollten Sie sich beim Gästeservice melden. Mit dem Attractions Pass/Zugangspass haben Sie während Ihres Aufenthalts freien und unbegrenzten Zugang zu den Freizeitparks und dem Hallenbad von Libéma.
2.3. Alle Gäste, die in der Unterkunft übernachten, müssen bei der Vornahme der Buchung angemeldet werden. Wenn Sie während Ihres Aufenthalts einen Übernachtungsgast beherbergen wollen, müssen Sie den Gast an der Rezeption anmelden und den zusätzlichen Personentarif sowie die lokalen Abgaben pro Person und Übernachtung vorab entrichten.
2.4. Der Lake Resort Beekse Bergen behält sich vor, Änderungen an der Struktur und den Öffnungszeiten der Einrichtungen und/oder der Unterkünfte/Campingplätze im Lake Resort Beekse Bergen vorzunehmen. Der Lake Resort Beekse Bergen behält sich vor, während Ihres Aufenthalts notwendige Wartungsarbeiten an der Unterkunft und/oder an anderen Einrichtungen durchzuführen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein.
2.5. Das Schwimmen oder die Ausübung einer anderen Wassersportart/Freizeitaktivität in den Gewässerbereichen des Parks ist nicht gestattet.
2.6. Der Lake Resort Beekse Bergen ist berechtigt, einen oder mehrere Bereiche des Parks zu schließen, ohne seinen Gästen deswegen eine Entschädigung zahlen zu müssen.

Artikel 3. Sicherheit und Haftung

3.1. Der Besuch des Lake Resort Beekse Bergen geschieht in vollem Umfang auf eigene Gefahr. Unsere Gäste müssen sich korrekt verhalten und jede Belästigung anderer Personen vermeiden. Hierzu sind in jedem Fall die RECRONGeschäftsbedingungen und die vorliegenden Verhaltensregeln einzuhalten. Bei strafbaren Handlungen erfolgt eine Anzeige bei der Polizei.
3.2. Der Lake Resort Beekse Bergen ist berechtigt, Gästen und/oder Tagesgästen, bei denen davon auszugehen oder zu befürchten ist, dass sie die Ruhe, Ordnung und/oder Sicherheit im Park stören, den Zugang zum Park zu verweigern, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein. Ist die vermietete Unterkunft bzw. der vermietete Campingstellplatz bei der Abreise nicht rechtzeitig verlassen worden, wird diese auf Kosten und Gefahr des Mieters durch den Lake Resort Beekse Bergen geräumt. Dasselbe gilt, wenn Campingeinrichtungen falsch aufgestellt werden.
3.3. Der Gast ist für das Verhalten und für alle Verletzungen und/oder Schäden verantwortlich und haftbar, die durch ihn, seine Reisebegleiter, Tages- und/oder Übernachtungsgäste zu Lasten von Personen und/oder Sachen unseres Parks und/oder Dritter verursacht werden. Tagesgäste und/oder Gäste, die gegenüber dem Park (oder dessen Mitarbeitern) rechtswidrig handeln und/oder einen Schaden am Eigentum des Parks verursachen, werden dafür haftbar gemacht und müssen für den Schaden aufkommen.
3.4. Innerhalb des Lake Resort Beekse Bergen ist es nicht gestattet: a. Attraktionen und Einrichtungen zu betreten, die zu dem betreffenden Zeitpunkt nicht für das Publikum geöffnet sind, b. Waffen oder andere, nach der Auffassung des Lake Resort Beekse Bergen gefährliche Gegenstände in Besitz zu haben. Die Geschäftsführung des Lake Resort Beekse Bergen behält sich das Recht vor, folgende Dinge zu konfiszieren bzw. die Polizei bei folgenden Aktivitäten einzuschalten: d. Zündung von Feuerwerkskörpern; e. Benutzung von Fondue-Sets und Raclette-Grills in den Unterkünften und Zelten.
3.5. Das Schwimmen ist nur an den gekennzeichneten Stellen zulässig. Kinder unter zehn Jahren dürfen nur unter Aufsicht und in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens 18 Jahre alt und in Besitz eines Schwimmabzeichens ist, das Hallenbad und die gekennzeichneten Schwimmgelegenheiten am Victoriasee betreten. Kinder ohne gültiges Schwimmabzeichen sind verpflichtet, Schwimmflügel zu tragen und müssen immer von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden, der mindestens 18 Jahre alt ist und über ein Schwimmabzeichen verfügt. Im Schwimmbad, an den gekennzeichneten Schwimmgelegenheiten am Victoriasee und bei den verschiedenen Attraktionen sind (Sicherheits-) Hinweise angebracht. Diese Hinweise sind genau zu befolgen.
3.6. Innerhalb des Parks können Sie sich in die Nähe der anwesenden Tiere begeben. Wir weisen darauf hin, dass die Tiere ein unerwartetes Verhalten zeigen können, das bei Ihnen zu Verletzungen oder Sachschäden führen kann. Durch das Betreten des Parks akzeptieren Sie dieses Risiko. Außerdem ist es streng verboten, die Tiere zu füttern.
3.7. Der Lake Resort Beekse Bergen übernimmt keine Haftung für Personenschäden und/oder für Diebstahl, Verlust oder Schäden an Sachen der Besucher, die während bzw. infolge des Aufenthalts im Lake Resort Beekse Bergen und/oder der Miete bzw. Nutzung der Unterkünfte und/oder anderer Einrichtungen und/oder infolge des Besuchs des Parks entstehen (beispielsweise Verletzungen oder Schäden durch die im Park anwesenden Tiere, durch die Benutzung der im Park vorhandenen Spielgeräte und Attraktionen oder durch das Betreten des Schwimmbads und/oder der gekennzeichneten Schwimmgelegenheiten am Victoriasee usw.), außer wenn sie die Folge eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Lake Resort Beekse Bergen (bzw. von dessen Management) oder seiner Mitarbeiter (bzw. eines dieser Mitarbeiter) sind.
3.8. Der Lake Resort Beekse Bergen übernimmt keine Haftung für Störungen oder für Mängel bei Dienstleistungen, die von Dritten erbracht werden.
3.9. Der Lake Resort Beekse Bergen haftet nicht für Folgeschäden, wozu auch betriebliche Schäden und entgangene Einkünfte zählen. Weiterhin übernimmt der Lake Resort Beekse Bergen keinerlei Haftung für Schäden, für die ein Anspruch auf Entschädigung aus einer Reise- und/oder Reiserücktrittsversicherung oder einer anderen Versicherung und/oder Regelung besteht. Soweit sich der Lake Resort Beekse Bergen nicht auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen berufen kann, gilt die Regelung, dass für Schäden maximal in Höhe des Betrages gehaftet wird, der in dem betreffenden Fall von der Haftpflichtversicherung geleistet wird, zuzüglich des Betrages des Selbstbehalts.

Artikel 4. Bild- und Tonaufnahmen

4.1. Der Lake Resort Beekse Bergen ist berechtigt, Bild- und/oder Tonaufnahmen des Parks und der Gäste zu erstellen (oder erstellen zu lassen), die sich im Park oder in dessen Umgebung aufhalten. Der Lake Resort Beekse Bergen und die mit ihm verbundenen Unternehmen sind berechtigt, diese Aufnahmen zu nutzen und zu veröffentlichen, beispielsweise für Werbezwecke. Selbstverständlich werden der Lake Resort Beekse Bergen und die mit ihm verbundenen Unternehmen hierbei mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen. Der Lake Resort Beekse Bergen und die mit ihm verbundenen Unternehmen schulden den abgebildeten Gästen für die Nutzung und Veröffentlichung der Aufnahmen keine Entschädigung. Wenn Sie nicht ins Bild kommen wollen, meiden Sie bitte solche Orte, an denen Sie einen Kameramann, ein Filmteam und/oder einen Fotografen bei der Arbeit sehen.
4.2. Es ist nicht gestattet, im Park eigene Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen zu machen oder anderes Bildmaterial für gewerbliche Zwecke herzustellen, außer wenn der General Manager des Lake Resort Beekse Bergen dies zuvor schriftlich gestattet hat.

Artikel 5. Unterkünfte und Camping-Stellplätze

5.1. In den Unterkünften darf sich maximal die Anzahl an Gästen aufhalten, die im Prospekt oder auf der Website für die betreffende Unterkunft angegeben ist.
5.2. Die Gäste (wozu bei dieser Regelung auch die Tages- und Übernachtungsgäste zählen) haften gesamtschuldnerisch für ein ordnungsgemäßes Verhalten in der und rund um die gemietete Unterkunft und an anderen Orten auf dem Gelände des Lake Resort Beekse Bergen, ebenso für die Nutzung der Unterkunft und der darin vorhandenen Geräte und Inventargegenstände. Außerdem haften die Gäste stets gesamtschuldnerisch für Schäden durch Bruch und/oder Verlust und/oder Beschädigung des Inventars und/oder der Unterkunft. Etwaige Schäden sind an der Rezeption des Lake Resort Beekse Bergen sofort zu melden und diesem unverzüglich zu erstatten, sofern der Gast nicht nachweisen kann, dass das Entstehen des Schadens nicht auf sein eigenes Verschulden oder ein Verschulden anderer Gäste zurückzuführen ist.
5.3. Die Unterkünfte und überdachten Einrichtungen des Lake Resort Beekse Bergen sind rauchfrei und das Rauchen in diesen Bereichen ist strengstens untersagt.
5.4. Beim Camping zu Urlaubszwecken sind im Stellplatztarif enthalten: Zwei Personen, das Aufstellen einer Campingeinrichtung (Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil), ein kleines Beistellzelt (max. 5 m²) und ein Auto (falls nach Auffassung des Managements des Lake Resort Beekse Bergen möglich). Für weitere Personen müssen Sie einen Personentarif und die Touristensteuer zahlen. Wohnwagen bzw. Wohnmobile mit Doppelachse sind im Park nicht gestattet. 5.5. An keiner gemieteten Unterkunft darf eine (zusätzliche) Campingeinrichtung aufgestellt werden.
5.6. Bei der Mietunterkunft darf maximal ein Auto geparkt werden. Bei den Gruppen-Jungalows dürfen vier Autos abgestellt werden. Wenn Sie mit mehreren Autos anreisen, können Sie diese auf dem Parkplatz neben dem Eingang zum Lake Resort abstellen. Wenn Ihr Autokennzeichen registriert ist, öffnen sich die Schranken des Parkplatzes automatisch für Sie.  Das Parken auf oder an den Wegen ist nicht gestattet. Außerhalb der angegebenen Parkplätze abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten und Gefahr des Fahrzeughalters entfernt. Im Park gilt eine Abschleppregelung. Lake Resort Beekse Bergen haftet nicht für den Diebstahl bzw. die Beschädigung eines Fahrzeugs, das auf einem Parkplatz des Lake Resort Beekse Bergen abgestellt wurde.
5.7. Anhänger, Boote, Trailer und dergleichen dürfen nicht auf den Camping-Stellplätzen oder bei den gemieteten Unterkünften geparkt werden.
5.8. Die Schranken am Lake Resort öffnen sich automatisch für Sie, wenn Ihr Kennzeichen registriert ist. Die Schranken schließen sehr schnell. Die Schranke ist von 7.00 bis 23.30 Uhr in Betrieb. Im Falle von Missbrauch, Fehlverhalten oder Zahlungsproblemen wird Ihr Kennzeichen von der Rezeption aus dem System entfernt.
5.9. Autos dürfen innerhalb des Parks nur so wenig wie möglich bewegt werden. Die Höchstgeschwindigkeit im Park beträgt 20 km/h. Nach 23.30 Uhr ist jeder motorisierte Verkehr im Park untersagt. Gäste, die den Park schon vor 7.00 Uhr verlassen möchten, müssen ihr Auto am Vorabend auf den Parkplätzen vor der Schranke parken.
5.10. Motorräder, Mopeds und Mofas dürfen im Park nur mit abgestelltem Motor bewegt werden. Das Bootfahren auf dem Victoriasee ist mit Booten bis max. 6 PS gestattet, wobei für alle Passagiere das Tragen einer Rettungsweste vorgeschrieben ist.
5.11. Ohne vorherige Genehmigung des Managements des Lake Resort Beekse Bergen ist ein Güterverkehr im Park nicht gestattet.
5.12. Für den Fall, dass der Zustand des Geländes nach Auffassung des Managements des Lake Resort Beekse Bergen nicht dazu geeignet ist (beispielsweise bei extrem viel Regen), bleibt das Recht vorbehalten, jeden motorisierten Verkehr auf dem Gelände zu verbieten.
5.13. Die Benutzung von Audiogeräten ist von 7.30 bis 22.30 Uhr gestattet, sofern dies nach Ansicht des Lake Resort Beekse Bergen keine Belästigung anderer Personen verursacht. Zwischen 22.30 und 7.30 Uhr herrscht im Park Nachtruhe, damit alle Gäste ungestört schlafen können. Es ist strikt verboten, Audiogeräte außerhalb der Unterkunft aufzustellen bzw. ihre Lautstärke so einzustellen, dass andere Gäste des Lake Resort Beekse Bergen dadurch belästigt werden, was nach dem Ermessen des Lake Resort Beekse Bergen zu beurteilen ist. Wenn Sie im Falle einer Belästigung die Weisungen der Mitarbeiter nicht befolgen, ist der Lake Resort Beekse Bergen berechtigt, Sie und jeden anderen Gast unverzüglich aus dem Park zu verweisen, ohne Rückerstattung der Miete oder eines Teils davon und/oder Anspruch auf eine andere Entschädigung.
5.14. In den gemieteten Unterkünften sind Haustiere nicht zulässig. Nur in bestimmten Häusern ist 1 Haustier gestattet. Im Camping-Bereich sind Haustiere (max. ein Haustier pro Stellplatz) nur auf den Campingplätzen gestattet, die dafür gekennzeichnet sind. Haustiere müssen stets angeleint sein und dürfen nur außerhalb des Geländes von Beekse Bergen oder an der Hundetoilette freigelassen werden. In den Gastronomiebetrieben, im Schwimmbad und am Victoriasee sind Haustiere nicht gestattet. Haustiere von Tages- und/oder Übernachtungsgästen sind nicht gestattet.
5.15. Die Sanitärgebäude im Park werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert, was zu Wartezeiten führen kann. Kinder unter zehn Jahren dürfen die Sanitärgebäude nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten.
5.16. Das zur Verfügung gestellte Wasser ist nur für Haushaltszwecke vorgesehen. Die auf dem Gelände vorhandenen Wasserhähne dienen nur der Trinkwasserversorgung. Es ist verboten, Abwasser in die Pflanzstreifen zu schütten. Abwasser muss an den dafür vorgesehenen Stellen in den Sanitärgebäuden entsorgt werden. Das Waschen von Autos oder Wohnwagen ist im Park nicht gestattet.
5.17. Die gemieteten Unterkünfte, die Camping-Stellplätze und ihre Umgebung sind sauber zu halten. Bäume, Sträucher, Rasenflächen und andere Gegenstände dürfen nicht beschädigt werden.
5.18. Hausmüll muss in zugebundenen Säcken in die Abfallbehälter im Wertstoffhof geworfen werden. Dort steht auch ein Glas- und ein Papiercontainer. Batterien können Sie an der Rezeption abgeben. Wird eine illegale Entsorgung von Abfällen festgestellt, wird Anzeige bei der Polizei erstattet und dem betroffenen Mieter wird der weitere Zutritt zum Park untersagt. Ihm werden außerdem die für das Wegräumen dieser Abfälle anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
5.19. Offenes Feuer ist zu jedem Zeitpunkt verboten. Das Grillen auf den Camping-Stellplätzen und bei den gemieteten Unterkünften ist nur gestattet, wenn die entsprechenden Weisungen der Parkleitung eingehalten werden.
5.20. Es ist nicht gestattet, Leinen zwischen Bäumen oder in Kombination mit Bäumen und/oder der Vegetation zu spannen (z. B. zum Trocknen von Wäsche). 5.21. Vor der Abreise muss der Mieter alles Geschirr und Besteck sauber in die dafür vorgesehenen Schränke und Schubladen räumen. Spülmaschinen sind beim Verlassen der Unterkunft sauber und geleert zu hinterlassen.
5.22. Bei nicht ordnungsgemäßer Hinterlassung Ihrer gemieteten Unterkunft, bei übermäßiger Verschmutzung und/oder Beschädigung der Unterkunft und/oder der darin enthaltenen Gegenstände und/oder bei einer Verunreinigung und/oder Beschädigung des Geländes/der Umgebung des Parks stellt der Lake Resort Beekse Bergen dem betreffenden Gast den Schaden in Rechnung, der sofort zu bezahlen ist.
5.23. Der Gast muss die Unterkunft besenrein hinterlassen (also: kein schmutziges Geschirr stehen lassen, Kühlschrank reinigen, Abfallsäcke in die Container werfen).
5.24. Zum Heizen bzw. Kochen auf den Camping-Stellplätzen ist es strikt verboten, andere Brennstoffe als Butan- oder Propangas zu nutzen, das in zugelassenen Tanks und/oder Gasflaschen gelagert ist. Pro Camping-Stellplatz sind maximal zwei Gasflaschen und/oder ein Tank mit insgesamt maximal 60 Liter Inhalt gestattet.
5.25. Das Benutzen einer Drohne ist im Lake Resort Beekse Bergen aus Gründen der Sicherheit und des Schutzes der Privatsphäre nicht zulässig.
5.26. Das Angeln im Victoriasee ist gestattet, sofern es keine Belästigung für andere Gäste verursacht. Das Angeln an zwischen den Unterkünften gelegenen Stellen oder vom Strand aus ist nicht gestattet. Eine Ausnahme davon gilt dann, wenn es sich um die eigene, direkt am Wasser gelegene Unterkunft handelt. Das Angeln im Wilhelminakanal ist gestattet, soweit der Kanal direkt an das Gelände von Beekse Bergen angrenzt. Ein nationaler Angelschein ist vorgeschrieben. Für das Angeln im Wilhelminakanal ist außerdem eine schriftliche Genehmigung des KEHV de Ruischvoorn (Angelverein Ruischvoorn) erforderlich, die für Gäste kostenlos an der Vermietungs- bzw. Infotheke und bei der Rezeption des Lake Resort erhältlich ist.
5.27. Die WLAN-Nutzung ist im Lake Resort kostenlos möglich. Der Lake Resort Beekse Bergen haftet nicht für eventuelle Störungen im WLAN oder dafür, dass kein WLAN-Empfang möglich ist.

Artikel 6. Reklamationen und ergänzende Regeln

6.1. Wenn Sie trotz aller Bemühungen der Mitarbeiter des Lake Resort Beekse Bergen, Ihnen den Aufenthalt hier so angenehm wie möglich zu machen, eine Reklamation einreichen wollen, können Sie dazu ein an der Rezeption erhältliches Formular verwenden.
6.2. In allen Fällen, die nicht in den niederländischen RECRON-Geschäftsbedingungen und/oder in dieser Parkordnung geregelt sind, ist der Lake Resort Beekse Bergen berechtigt, weitere Regelungen zu erlassen, zu deren Einhaltung alle Gäste verpflichtet sind. Bei einem Widerspruch zwischen den Regelungen in den RECRON-Geschäftsbedingungen und in dieser Parkordnung hat die Parkordnung Vorrang.
6.3. Gewerbliche Aktivitäten gleich welcher Art sind im Park nicht gestattet. Das Anbringen von Plakaten und anderen Hinweisen ist nicht gestattet.
6.4. Alle Gäste sind zur Einhaltung der vom Lake Resort Beekse Bergen erlassenen Parkordnung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet. Die Parkordnung ist bei Ankunft auf Anfrage bei der Rezeption erhältlich. Wenn Sie und/oder Ihre Gäste sich auf dem Gelände eines anderen Parks von Libéma aufhalten, gelten dort die Bedingungen des betreffenden Parks. Diese Bedingungen sind kostenlos bei der Rezeption erhältlich.
6.5. Bei einem Verstoß gegen die Parkordnung und/oder bei Nichtbeachtung der Weisungen der Mitarbeiter ist der Lake Resort Beekse Bergen berechtigt, sich Zugang zu der gemieteten Unterkunft zu verschaffen bzw. Sie und jeden anderen Gast sofort aus dem Park zu verweisen, ohne dass ein Anspruch Rückerstattung der Miete oder eines Teils davon oder auf eine andere Entschädigung entsteht. 6.6. Offensichtliche Druck- und Satzfehler sind für den Lake Resort Beekse Bergen nicht bindend. Mit dieser Parkordnung verlieren alle bisherigen Veröffentlichungen ihre Gültigkeit. Die Unwirksamkeit und/oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Parkordnung (oder von Teilen davon) lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Parkordnung (oder von Teilen davon) unberührt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder der Parkordnung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien (und damit auch auf die vorliegende Parkordnung) findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
6.7. Besteht bei dem Lake Resort Beekse Bergen der dringende Verdacht, dass von einer Unterkunft aus gegen gesetzliche Vorschriften und/oder die öffentliche Ordnung und/oder die guten Sitten verstoßen wird, ist der Lake Resort Beekse Bergen berechtigt, Ihnen den Zutritt zum Park und zu der Unterkunft zu untersagen.
6.8. Höhere Gewalt auf Seiten des Lake Resort Beekse Bergen liegt vor, wenn die Durchführung des Vertrags ganz oder teilweise bzw. vorübergehend durch Umstände verhindert wird, die außerhalb des Einflussbereichs des Lake Resort Beekse Bergen liegen, insbesondere durch Kriegsgefahr, (Mitarbeiter-)Streiks, Blockaden, Feuer, Pandemie, Überschwemmungen und andere Störungen oder Ereignisse.
6.9. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie im Besitz der für Ihr Reiseziel erforderlichen gültigen Reisedokumente sind. Der Lake Resort Beekse Bergen haftet nicht für die Folgen, die sich für Personen ergeben, die nicht über ordnungsgemäße Reisedokumente verfügen.