Parkrichtlinie Safari Resort Beekse Bergen

Artikel 1. Geltungsbereich

1.1. Wenn man das Safari Resort Beekse Bergen betritt und/oder die im Safari Resort Beekse Bergen betriebenen Einrichtungen und Dienstleistungen nutzt, akzeptiert man dadurch die Anwendung der vorliegenden Parkordnung und ist man verpflichtet, alle darin enthaltenen Vorschriften und die von den Mitarbeitern des Safari Resorts Beekse Bergen erteilten Weisungen genau zu befolgen. Unter „Safari Resort Beekse Bergen“ und dem „Park“ sind in dieser Parkordnung auch die Gastronomiebetriebe, das Außengelände, das Hallenbad, der Indoor-Spielplatz, die Parkplätze, der Fahrradstellplatz und die Gewässerbereiche zu verstehen.
1.2. Für alle Fälle und/oder Situationen, die von dieser Parkordnung nicht erfasst werden, behält sich das Safari Resort Beekse Bergen das Recht vor, mündlich und/oder schriftlich ergänzende Regeln zu erlassen, die für die Gäste verbindlich sind.

Artikel 2. Zugang und Aufenthalt

2.1. Der Aufenthalt im Park ohne gültigen Zugangspass und/oder ohne Anmeldung beim Gästeservice ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind Tagesgäste, die nicht zum Übernachten im Park bleiben. Tagesgäste müssen den Park bis 22.30 Uhr verlassen haben.
2.2. Von allen Gästen kann die Vorlage eines Ausweises verlangt werden. Wenn Sie noch keinen Attractions Pass für jede Person ab einem Alter von drei Jahren haben, müssen Sie sich beim Gästeservice melden. Der Attractions Pass gewährt Ihnen während Ihres Aufenthalts kostenlos und unbegrenzt Zugang zu den Erlebnisparks von Libéma und zum Hallenbad.
2.3. Alle Gäste, die in der Unterkunft übernachten, müssen bei der Vornahme der Buchung angemeldet werden. Wenn Sie während Ihres Aufenthalts einen Übernachtungsgast beherbergen wollen, müssen Sie diesen Gast beim Gästeservice anmelden und den zusätzlichen Personentarif sowie die lokalen Abgaben pro Person und Übernachtung vorab entrichten.
2.4. Das Safari Resort Beekse Bergen behält sich vor, Änderungen an der Struktur und den Öffnungszeiten der Einrichtungen und/oder der Unterkünfte im Safari Resort Beekse Bergen vorzunehmen. Das Safari Resort Beekse Bergen behält sich vor, während Ihres Aufenthalts notwendige Wartungsarbeiten an der Unterkunft und/oder an anderen Einrichtungen durchzuführen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein.
2.5. Das Schwimmen oder die Ausübung einer anderen Wassersportart/Freizeitaktivität in den Gewässerbereichen des Parks ist nicht gestattet. Das Betreten einer Savanne und/oder eines Tiergeheges ist nicht gestattet, außer mit ausdrücklicher Genehmigung eines Mitarbeiters des Safari Resorts Beekse Bergen.
2.6. Das Safari Resort Beekse Bergen ist berechtigt, einen oder mehrere Bereiche des Parks zu schließen, ohne seinen Gästen deswegen eine Entschädigung zahlen zu müssen.

Artikel 3. Sicherheit und Haftung

3.1. Der Besuch des Safari Resorts Beekse Bergen erfolgt in vollem Umfang auf eigene Gefahr. Unsere Gäste müssen sich korrekt verhalten und jede Belästigung anderer Personen vermeiden. Hierzu sind in jedem Fall die RECRONGeschäftsbedingungen und die vorliegenden Verhaltensregeln einzuhalten. Bei strafbaren Handlungen erfolgt eine Anzeige bei der Polizei.
3.2. Das Safari Resort Beekse Bergen ist berechtigt, Gästen und/oder Tagesgästen, bei denen davon auszugehen oder zu befürchten ist, dass sie die Ruhe, Ordnung und/oder Sicherheit im Park stören, den Zugang zum Park zu verweigern, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein. Bei Nichteinhaltung der Abreisezeit wird die Unterkunft auf Kosten und Gefahr des Gastes durch das Safari Resort Beekse Bergen geräumt.
3.3. Der Gast ist für das Verhalten und für alle Verletzungen und/oder Schäden verantwortlich und haftbar, die durch ihn, seine Reisebegleiter, Tages- und/oder Übernachtungsgäste zu Lasten von Personen und/oder Sachen unseres Parks und/ oder Dritter verursacht werden. Tagesgäste und/oder Gäste, die gegenüber dem Park (oder dessen Mitarbeitern) rechtswidrig handeln und/oder einen Schaden am Eigentum des Parks verursachen, werden dafür haftbar gemacht und müssen für den Schaden aufkommen.
3.4. Innerhalb des Safari Resorts Beekse Bergen ist es nicht gestattet:
a. Attraktionen und Einrichtungen zu betreten, die zu dem betreffenden Zeitpunkt nicht für das Publikum geöffnet sind,
b. Waffen oder andere, nach der Auffassung des Managements von Safari Resorts Beekse Bergen gefährliche Gegenstände in Besitz zu haben. Das Management von Safari Resort Beekse Bergen behält sich vor, solche Gegenstände zu beschlagnahmen und die Polizei hinzuzuziehen,
c) Betäubungsmittel zu konsumieren, zu besitzen und/oder damit zu handeln. Das Management von Safari Resort Beekse Bergen behält sich vor, solche Mittel zu beschlagnahmen und die Polizei hinzuzuziehen,
d) Feuerwerkskörper abzubrennen,
e) zu grillen oder Fondue- oder Raclette-Geräte zu benutzen,
f) im Park zu angeln.
3.5. Das Schwimmen ist nur im Hallenbad gestattet. Kinder unter zehn Jahren dürfen nur unter Aufsicht und in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens 18 Jahre alt und in Besitz eines Schwimmabzeichens ist, in das Hallenbad und das Schwimmbecken. Kinder ohne gültiges Schwimmabzeichen sind verpflichtet, Schwimmflügel zu tragen und müssen immer von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden, der mindestens 18 Jahre alt ist und über ein Schwimmabzeichen verfügt. Im Schwimmbad und bei den verschiedenen Attraktionen sind (Sicherheits-) Hinweise angebracht. Diese Hinweise sind strikt zu befolgen.
3.6. Innerhalb des Parks können Sie sich in die Nähe der anwesenden Tiere begeben. Wir weisen darauf hin, dass die Tiere ein unerwartetes Verhalten zeigen können, das bei Ihnen zu Verletzungen oder Sachschäden führen kann. Durch das Betreten des Parks akzeptieren Sie dieses Risiko. Außerdem ist es streng verboten, die Tiere zu füttern.
3.7. Das Safari Resort Beekse Bergen übernimmt keine Haftung für Personenschäden und/oder für Diebstahl (auch Diebstahl aus Schließfächern und Spinden im Schwimmbad), Verlust oder Schäden an Sachen der Besucher, die während bzw. infolge des Aufenthalts im Safari Resort Beekse Bergen und/oder der Miete bzw. Nutzung der Unterkünfte und/oder anderer Einrichtungen und/oder infolge des Besuchs des Parks entstehen (beispielsweise Verletzungen oder Schäden durch die im Park anwesenden Tiere, durch die Benutzung der im Park vorhandenen Spielgeräte und Attraktionen oder durch das Betreten des Hallenbads), außer wenn sie die Folge eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Safari Resorts Beekse Bergen (bzw. von dessen Management) oder seiner Mitarbeiter (bzw. eines dieser Mitarbeiter) sind.
3.8. Das Safari Resort Beekse Bergen übernimmt keine Haftung für Störungen oder für Mängel bei Dienstleistungen, die von Dritten erbracht werden.
3.9. Das Safari Resort Beekse Bergen haftet nicht für Folgeschäden, zu denen auch Betriebsschäden oder entgangene Einkünfte zählen. Weiterhin übernimmt das Safari Resort Beekse Bergen keinerlei Haftung für Schäden, für die ein Anspruch auf Entschädigung aus einer Reise- und/oder Reiserücktrittsversicherung oder einer anderen Versicherung und/oder Regelung besteht. Soweit das Safari Resort Beekse Bergen sich nicht auf die genannten Haftungsbeschränkungen berufen darf, gilt die Regelung, dass maximal in Höhe des Betrages gehaftet wird, der in dem betreffenden Fall von der Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich des Betrages des Selbstbehalts.

Artikel 4. Bild- und Tonaufnahmen

4.1. Das Safari Resort Beekse Bergen ist berechtigt, Bild- und/oder Tonaufnahmen des Parks und der Gäste zu erstellen (oder erstellen zu lassen), die sich im Park oder in dessen Umgebung aufhalten. Das Safari Resort Beekse Bergen und die mit ihm verbundenen Unternehmen sind berechtigt, diese Aufnahmen zu nutzen und zu veröffentlichen, beispielsweise für Werbezwecke. Selbstverständlich werden das Safari Resort Beekse Bergen und die mit ihm verbundenen Unternehmen hierbei mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen. Das Safari Resort Beekse Bergen und die mit ihm verbundenen Unternehmen schulden den abgebildeten Gästen für die Nutzung und Veröffentlichung der Aufnahmen keine Entschädigung. Wenn Sie nicht ins Bild kommen wollen, meiden Sie bitte solche Orte, an denen Sie einen Kameramann, ein Filmteam und/oder einen Fotografen bei der Arbeit sehen.
4.2. Es ist nicht gestattet, im Park eigene Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen zu machen oder anderes Bildmaterial für gewerbliche Zwecke herzustellen, außer wenn der General Manager des Safari Resorts Beekse Bergen dies zuvor schriftlich gestattet hat.

Artikel 5. Unterkünfte und Camping-Stellplätze

5.1. In den Unterkünften darf sich maximal die Anzahl an Gästen aufhalten, die im Prospekt oder auf der Website für die betreffende Unterkunft angegeben ist. 5.2. Die Gäste (wozu bei dieser Regelung auch die Tages- und Übernachtungsgäste zählen) haften gesamtschuldnerisch für ein ordnungsgemäßes Verhalten in der und rund um die gemietete Unterkunft und an anderen Orten auf dem Gelände des Safari Resort Beekse Bergen, ebenso für die Nutzung der Unterkunft und der darin vorhandenen Geräte und Inventargegenstände. Außerdem haften die Gäste stets gesamtschuldnerisch für Schäden durch Bruch und/oder Verlust und/oder Beschädigung des Inventars und/oder der Unterkunft. Etwaige Schäden sind beim Gästeservice des Safari Resorts Beekse Bergen sofort zu melden und diesem unverzüglich zu erstatten, sofern der Gast nicht nachweisen kann, dass das Entstehen des Schadens nicht auf sein eigenes Verschulden oder ein Verschulden anderer Gäste zurückzuführen ist.
5.3. Die Unterkünfte und überdachten Einrichtungen des Safari Resorts Beekse Bergen sind rauchfrei und das Rauchen in diesen Bereichen ist strengstens untersagt.
5.4. Bei keiner gemieteten Unterkunft darf eine Campingeinrichtung aufgestellt werden.
5.5. An einer gemieteten Unterkunft dürfen keine Autos geparkt werden. Das Safari Resort Beekse Bergen ist ein verkehrsberuhigter Park. Am An- und Abreisetag darf das Auto zum Be- und Entladen an der Unterkunft geparkt werden, ausgenommen behindertengerechte Unterkünfte, bei denen Sie die Möglichkeit haben, ein Auto an der Unterkunft zu parken. Ansonsten müssen Autos auf dem Parkplatz am Haupteingang oder auf dem Parkplatz im Park geparkt werden. Das Parken auf oder entlang den Wegen ist nicht gestattet. Fahrzeuge, die außerhalb der angegebenen Plätze geparkt sind, werden auf Kosten und Gefahr des Besitzers des Fahrzeugs entfernt. Für den Park gilt eine Abschleppregelung. Das Safari Resort Beekse Bergen haftet nicht für Diebstahl und/oder Beschädigung eines Autos, das auf einem Parkplatz des Safari Resorts Beekse Bergen geparkt wird.
5.6. Anhänger, Boote, Trailer und dergleichen dürfen ebenfalls nicht an den Unterkünften geparkt werden.
5.7. Die Schranke funktioniert mittels Kennzeichenregistrierung. Dazu wird das vom Gast bei der Buchung eingegebene oder über unseren Gästeservice gemeldete Autokennzeichen gelesen. Bei Verstößen, Fehlverhalten oder Zahlungsproblemen wird das Autokennzeichen durch den Gästeservice gesperrt. 5.8. Autos sollten im Park möglichst wenig genutzt werden, auch an den Tagen, an denen dies zulässig ist. Die Höchstgeschwindigkeit im Park beträgt 20 km/h. Nach 22.30 Uhr ist jeder motorisierte Verkehr im Park untersagt.
5.9. Motorräder, Mopeds und Mofas dürfen im Park nur mit abgestelltem Motor bewegt werden.
5.10. Ohne vorherige Zustimmung des Safari Resorts Beekse Bergen ist ein Güterverkehr im Park nicht gestattet.
5.11. Die Benutzung von Audiogeräten ist von 7.30 bis 22.30 Uhr gestattet, sofern dies nach Ansicht des Safari Resorts Beekse Bergen keine Belästigung anderer Personen verursacht. Zwischen 22.30 und 7.30 Uhr herrscht im Park Nachtruhe, damit alle Gäste und Tiere ungestört schlafen können. Es ist strikt verboten untersagt, Audiogeräte außerhalb der Unterkunft zu platzieren bzw. ihre Lautstärke so einzustellen, dass andere Gäste des Safari Resorts Beekse Bergen sich belästigt fühlen, was der Beurteilung durch das Safari Resort Beekse Bergen unterliegt. Wenn Sie im Falle einer Belästigung die Weisungen der Mitarbeiter nicht befolgen, ist das Safari Resort Beekse Bergen berechtigt, Sie und jeden anderen Gast unverzüglich aus dem Park zu entfernen, ohne Rückerstattung der Miete oder eines Teils davon und/oder Anspruch auf eine andere Entschädigung.
5.12. Haustiere sind im Park nicht zugelassen.
5.13. Die gemieteten Unterkünfte und ihre Umgebung sind sauber zu halten. Bäume, Sträucher, Rasenflächen und andere Gegenstände dürfen nicht beschädigt werden.
5.14. Der Hausmüll ist nach Verpackungsabfällen (Plastik, Metall, Getränkeverpackungen), Glas, Papier und Restmüll zu trennen und in zugebundenen Säcken in den Abfallbehältern im Wertstoffhof zu entsorgen. Batterien können Sie beim Gästeservice abgeben. Wird eine illegale Entsorgung von Abfällen festgestellt, wird Anzeige bei der Polizei erstattet und dem betroffenen Gast wird der weitere Zutritt zum Park untersagt. Ihm werden außerdem die für das Wegräumen dieser Abfälle anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
5.15. Offenes Feuer und das Grillen sind aus Gründen der Brandgefahr zu jedem Zeitpunkt verboten.
5.16. Es ist nicht gestattet, Leinen zwischen Bäumen oder in Kombination mit Bäumen und/oder der Vegetation zu spannen (z. B. zum Trocknen von Wäsche). 5.17. Vor der Abreise muss der Mieter alles Geschirr und Besteck sauber in die dafür vorgesehenen Schränke und Schubladen räumen. Spülmaschinen sind beim Verlassen der Unterkunft sauber und geleert zu hinterlassen.
5.18. Bei nicht ordnungsgemäßer Hinterlassung Ihrer Unterkunft, bei übermäßiger Verschmutzung und/oder Beschädigung der Unterkunft und/oder der darin enthaltenen Gegenstände und/oder bei einer Verunreinigung und/oder Beschädigung des Geländes/der Umgebung des Parks stellt das Safari Resort Beekse Bergen dem betreffenden Gast den Schaden in Rechnung, der sofort zu bezahlen ist.
5.19. Die Unterkunft ist besenrein zu hinterlassen (also: kein schmutziges Geschirr stehen lassen, Kühlschrank reinigen, Abfallsäcke in die Container werfen).
5.20. Das Benutzen einer Drohne ist im Safari Resort Beekse Bergen aus Gründen der Sicherheit und des Schutzes der Privatsphäre nicht zulässig.

Artikel 6. Reklamationen und ergänzende Regeln

6.1. Sollten Sie trotz aller Bemühungen der Mitarbeiter des Safari Resorts Beekse Bergen, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen, Gründe für eine Reklamation haben, können Sie sich rund um die Uhr telefonisch an den Gästeservice und während der Öffnungszeiten an den Gästeservice im Market wenden. Wir werden alles unternehmen, um Ihre Reklamation und/oder die bestehenden Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
6.2. In allen Fällen, die nicht in den niederländischen RECRON-Geschäftsbedingungen und/oder dieser Parkordnung geregelt sind, ist das Safari Resort Beekse Bergen berechtigt, zusätzliche Regeln festzulegen, zu deren Einhaltung die Gäste verpflichtet sind. Bei einem Widerspruch zwischen den Regelungen in den RECRON-Geschäftsbedingungen und in dieser Parkordnung hat die Parkordnung Vorrang.
6.3. Gewerbliche Aktivitäten gleich welcher Art sind im Park nicht gestattet. Das Anbringen von Plakaten und sonstigen Hinweisen ist nicht gestattet.
6.4. Alle Gäste sind zur Einhaltung der vom Safari Resort Beekse Bergen erlassenen Parkordnung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet. Die Parkordnung ist bei Ankunft auf Anfrage beim Gästeservice erhältlich. Wenn Sie und/oder Ihre Mitreisenden sich auf dem Gelände eines anderen Parks von Libéma aufhalten, gelten dort die Bedingungen des betreffenden Parks. Diese Bedingungen sind kostenlos beim Gästeservice erhältlich.
6.5. Bei einem Verstoß gegen die Parkordnung und/oder bei Nichtbeachtung der Weisungen der Mitarbeiter ist das Safari Resort Beekse Bergen berechtigt, sich Zugang zu Ihrer Unterkunft zu verschaffen und/oder Sie und jeden anderen Gast sofort aus dem Park zu verweisen, ohne Rückerstattung der Miete oder eines Teils davon und ohne Anspruch auf eine andere Entschädigung.
6.6. Offensichtliche Druck- und Satzfehler sind für das Safari Resort Beekse Bergen nicht bindend. Mit dieser Parkordnung verlieren alle bisherigen Veröffentlichungen ihre Gültigkeit. Die Unwirksamkeit und/oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Parkordnung (oder von Teilen davon) lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Parkordnung (oder von Teilen davon) unberührt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder der Parkordnung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien (und damit auch auf die vorliegende Parkordnung) findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
6.7. Besteht bei dem Safari Resort Beekse Bergen der dringende Verdacht, dass von einer Unterkunft aus gegen gesetzliche Vorschriften und/oder die öffentliche Ordnung und/oder die guten Sitten verstoßen wird, ist das Safari Resort Beekse Bergen berechtigt, Ihnen den Zutritt zum Park und zu der Unterkunft zu untersagen.
6.8. Höhere Gewalt auf Seiten des Safari Resorts Beekse Bergen liegt vor, wenn die Durchführung des Vertrags ganz oder teilweise bzw. vorübergehend durch Umstände verhindert wird, die außerhalb des Einflussbereichs des Safari Resorts Beekse Bergen liegen, insbesondere durch Kriegsgefahr, (Mitarbeiter-)Streiks, Blockaden, Feuer, Pandemie, Überschwemmungen und andere Störungen oder Ereignisse.
6.9. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie im Besitz der für Ihr Reiseziel erforderlichen gültigen Reisedokumente sind. Das Safari Resort Beekse Bergen übernimmt keine Haftung für die Folgen, die sich aus dem Umstand ergeben, dass Sie nicht im Besitz der erforderlichen Reisedokumente sind.