Hier finden Sie die Park-Richtlinien von Speelland Beekse Bergen

Artikel 1. Geltungsbereich

  1. Sobald Sie Speelland Beekse Bergen betreten, akzeptieren Sie damit die Anwendung der vorliegenden Parkordnung und sind verpflichtet, alle Vorschriften und die von den Mitarbeitern von Speelland Beekse Bergen erteilten Weisungen genau zu befolgen.
  2. Für alle Fälle und/oder Situationen, die in dieser Parkordnung nicht geregelt sind, behält sich Speelland Beekse Bergen vor, mündlich und/oder schriftlich ergänzende Regelungen zu erlassen, an die die Besucher gebunden sind.
  3. Unter „Speelland Beekse Bergen“ und dem „Park“ sind in dieser Parkordnung auch die gastronomischen Betriebe, die ausgewiesenen Schwimmgelegenheiten, die Parkplätze und der Fahrradabstellplatz zu verstehen. 
  4. Diese Parkordnung wurde erstellt, um die Ordnung und Sicherheit innerhalb von Speelland Beekse Bergen zu gewährleisten. 
  5. Sollte aus irgendeinem Grund eine Differenz zwischen den Regelungen in dieser Version der Parkordnung und der deutschen Übersetzung der Parkordnung auftreten, haben die Regelungen in der niederländischen Version der Parkordnung Vorrang.

Artikel 2. Zugang und Aufenthalt

  1. Der Park ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte und über die dafür vorgesehenen Zugangstore zugänglich. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie diese Eintrittskarte auch im Park vorzeigen.
  2. Die Eintrittskarte gilt nur an dem auf der Eintrittskarte genannten Datum und während der an der Kasse angegebenen Öffnungszeiten. Speelland Beekse Bergen ist berechtigt, die Öffnungszeiten zu ändern.
  3. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Park nur unter ständiger Aufsicht und in Begleitung eines Erwachsenen betreten, der mindestens 18 Jahre alt ist.
  4. Speelland Beekse Bergen ist berechtigt, den Park oder einen Teil des Parks zu schließen, ohne zu einer Erstattung an die Besucher verpflichtet zu sein. 
  5. Es ist nicht gestattet, (Haus-)Tiere in den Park mitzubringen. Für Blindenhunde gilt eine Ausnahme; diese sind zugelassen, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind. 
  6. Es ist nicht gestattet, ein Fahrrad, einen Tretroller, ein Laufrad, ein Dreirad, Rollschuhe, Skateboards und/oder nach dem Ermessen von Speelland Beekse Bergen vergleichbare Fahrzeuge in den Bereich des Parks hinter den Kassen mitzunehmen.
  7. Autos müssen auf dem Parkplatz auf den markierten Plätzen geparkt werden, Fahrräder und Mopeds müssen auf dem Fahrradstellplatz abgestellt werden.
  8. Um das Gelände von Speelland Beekse Bergen wieder verlassen zu können, müssen Sie ein Ausfahrtticket kaufen. Diese Ausfahrttickets sind an den Kassen erhältlich.
  9. Es ist nicht gestattet, auf oder über Mauern und Zäune zu klettern. 
  10. Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter geworfen werden.
  11. In den Gastronomiebetrieben besteht eine Verzehrpflicht. Es ist nicht gestattet, in den Gastronomiebetrieben selbst mitgebrachte Lebensmittel oder Getränke zu konsumieren.
  12. Es ist nicht gestattet, den Park mit Tonwiedergabegeräten zu betreten. 
  13. Die Besucher sind verpflichtet, im Park gefundene Gegenstände bei den Mitarbeitern von Speelland Beekse Bergen abzugeben. 
  14. Werbeaktionen, Publikumsbefragungen, Zählungen, Sammlungen und das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind auf dem Gelände von Speelland Beekse Bergen nicht erlaubt, außer wenn der General Manager von Speelland Beekse Bergen dies zuvor schriftlich gestattet hat.
  15. Die Äußerung von (Glaubens-)Überzeugungen und das Abhalten von Demonstrationen ist auf dem Gelände von Speelland Beekse Bergen nicht erlaubt, außer wenn der General Manager von Speelland Beekse Bergen dies zuvor schriftlich gestattet hat.

Artikel 3. Bild- und Tonaufnahmen

  1. Speelland Beekse Bergen ist berechtigt, durch Mitarbeiter oder Dritte Bild- und/oder Tonaufnahmen des Parks und der Personen herzustellen, die sich in dem Park oder im Bereich um den Park aufhalten. Speelland Beekse Bergen und die mit ihr verbundenen Unternehmen sind berechtigt, diese Aufnahmen zu nutzen und zu veröffentlichen, beispielsweise für Werbezwecke. Selbstverständlich werden Speelland Beekse Bergen und die mit ihr verbundenen Unternehmen hierbei mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen. Speelland Beekse Bergen und die mit ihr verbundenen Unternehmen schulden den abgebildeten Personen für die Nutzung und Veröffentlichung der Aufnahmen keine Entschädigung. Wenn Sie nicht auf ein Bild geraten wollen, meiden Sie bitte die Orte, an denen Sie einen Kameramann, ein Filmteam und/oder einen Fotografen bei der Arbeit sehen.
  2. Es ist nicht gestattet, im Park eigene Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen zu machen oder anderes Bildmaterial für gewerbliche Zwecke herzustellen, außer wenn der General Manager von Speelland Beekse Bergen dies zuvor schriftlich gestattet hat.

Artikel 4. Sicherheit und Haftung

  1. Speelland Beekse Bergen ist berechtigt, Besuchern den Zugang zu verweigern, die sich nicht an diese Parkordnung halten und/oder bei denen der Verdacht besteht oder zu befürchten ist, dass sie die Ordnung, Ruhe und/oder Sicherheit im Park stören (werden) Bei strafbaren Handlungen (oder einem Verdacht hierauf) erfolgt eine Anzeige bei der Polizei.
  2. Speelland Beekse Bergen setzt Videokameras ein, im Interesse Ihrer und unserer Sicherheit.
  3. Innerhalb des Safariparks Beekse Bergen ist es verboten:
    a. Attraktionen zu betreten, die zu diesem Zeitpunkt nicht für das Publikum geöffnet sind,
    b. zu grillen oder offenes Feuer zu machen,
    c. Waffen oder andere, nach Meinung von Speelland Beekse Bergen gefährliche Gegenstände mitzuführen. Speelland Beekse Bergen behält sich das Recht vor, solche Gegenstände zu beschlagnahmen,
    d. Betäubungsmittel zu konsumieren, zu besitzen und/oder damit zu handeln.
  4. Der Besuch von Speelland Beekse Bergen geht in vollem Umfang auf eigene Gefahr.
  5. Das Schwimmen ist nur an den gekennzeichneten Stellen zulässig.
  6. Besucher ohne Schwimmprüfung dürfen die Wasserfahrräder, Wasserrutschen, das Aquashuttle und die übrigen Schwimmgelegenheiten nur mit angelegten Schwimmhilfen und in Begleitung eines Erwachsenen betreten, der mindestens 18 Jahre alt ist und eine Schwimmprüfung bestanden hat.  
  7. Für das Schwimmbad und verschiedene Attraktionen gelten die dort jeweils angegebenen Sicherheitshinweise. Diese Hinweise Hinweise sind genau einzuhalten.
  8. Speelland Beekse Bergen übernimmt keine Haftung für Personenschäden und/oder für Diebstahl, Verlust oder Schäden an Sachen der Besucher, die während und/oder infolge des Besuchs des Parks entstehen (beispielsweise Verletzungen oder Schäden durch die im Park anwesenden Tiere, durch die Benutzung der im Park vorhandenen Spielgeräte und Attraktionen oder durch das Betreten des Victoriasees usw.), außer wenn sie die Folge eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Speelland Beekse Bergen (bzw. von dessen Management) sind.
  9. Speelland Beekse Bergen haftet in keinem Fall für Folgeschäden, wozu auch betriebliche Schäden und entgangene Einkünfte zählen. 
  10. Soweit sich Speelland Beekse Bergen nicht auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen berufen kann, gilt die Regelung, dass für Schäden maximal mit dem Betrag gehaftet wird, der in dem betreffenden Fall von der Haftpflichtversicherung geleistet wird, zuzüglich des Selbstbehalts. 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Speelland Beekse Bergen!
Management und Mitarbeiter von Speelland Beekse Bergen