Parkregeln Speelland Beekse Bergen

1. Anwendbarkeit

  1. Mit dem Betreten des Speelland Beekse Bergen akzeptiert man die Anwendbarkeit dieses Reglements und verpflichtet sich, alle Regeln und Anweisungen des Personals des Speelland Beekse Bergen strikt zu befolgen.

  2. Für alle Fälle und/oder Situationen, die in dieser Ordnung nicht vorgesehen sind, behält sich Speelland Beekse Bergen das Recht vor, mündlich und/oder schriftlich zusätzliche Regeln aufzustellen, an die die Besucher gebunden sind.

  3. Die Begriffe "Speelland Beekse Bergen" und "der Park" umfassen in diesem Reglement auch die gastronomischen Einrichtungen, die angegebenen Bademöglichkeiten, den Parkplatz und den Fahrradschuppen. 

  4. Die Vorschriften wurden ausgearbeitet, um Ordnung und Sicherheit im Speelland Beekse Bergen zu gewährleisten.

2. Zugang und Unterkunft

  1. Nur mit einer gültigen Eintrittskarte hat man Zugang zum Park, und zwar durch die dafür vorgesehenen Pforten. Diese Eintrittskarte muss auch im Park auf Verlangen vorgelegt werden. Das Speelland ist in einen Außenbereich (Speelland Outdoor) und einen Innenspielplatz (Speelland Indoor) unterteilt. Jeder Abschnitt unterliegt seinen eigenen (Zugangs-)Bedingungen, die in diesen Verordnungen detailliert aufgeführt sind.

  2. Die Eintrittskarten sind nur an dem auf der Eintrittskarte angegebenen Datum und zu den an der Kasse angegebenen Öffnungszeiten gültig. Speelland Beekse Bergen ist berechtigt, die Öffnungszeiten zu ändern.

  3. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Außenbereich des Parks (Speelland Outdoor) nur unter ständiger Aufsicht und Anleitung eines Erwachsenen (mindestens 18 Jahre alt) betreten.

  4. Speelland Indoor ist für Jugendliche bis zu 13 Jahren gedacht. Sie haben nur unter ständiger Aufsicht und Anleitung eines Erwachsenen (mindestens 18 Jahre alt) Zugang zu Speelland Indoor. Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren werden nur zugelassen, wenn sie Teil einer Gruppe von Kindern bis zu 13 Jahren sind und unter ständiger Aufsicht und Anleitung eines Erwachsenen (mindestens 18 Jahre alt) stehen.

  5. Speelland Beekse Bergen ist berechtigt, (einen) Teil(e) des Parks zu schließen, ohne den Besuchern eine Entschädigung zahlen zu müssen. 

  6. Es ist nicht erlaubt, (Haus-)Tiere in den Park mitzubringen. Es gibt eine Ausnahme für Assistenzhunde, die erlaubt sind, sofern die Bedingungen erfüllt sind. 

  7. Es ist nicht gestattet, den Park jenseits der Kassen mit Fahrrädern, Rollern, Laufrädern, Dreirädern, Rollschuhen, Inline-Skates und/oder nach Ansicht von Speelland Beekse Bergen ähnlichen Eigenschaften zu betreten.

  8. Autos sollten auf dem Parkplatz auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden, Fahrräder und Mopeds in den Fahrradschuppen.

  9. Um das Gelände des Speelland Beekse Bergen zu verlassen, müssen Sie eine Ausgangskarte kaufen. Diese Ausgangskarten sind an den Kassen erhältlich.

  10. Das Klettern auf oder über Mauern und Zäune ist nicht erlaubt. 

  11. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.

  12. In den Gastronomiebetrieben ist der Verzehr obligatorisch. Der Verzehr selbst mitgebrachter Erfrischungen ist in den Verpflegungseinrichtungen nicht gestattet.

  13. Es ist nicht erlaubt, den Park mit Tonanlagen zu betreten. 

  14. Besucher sollten gefundene Gegenstände im Park bei den Mitarbeitern von Speelland Beekse Bergen abgeben. 

  15. Werbung, öffentliche Umfragen, Zählungen, Sammlungen und das Anbieten von Waren und Dienstleistungen auf dem Gelände von Speelland Beekse Bergen sind nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung des Geschäftsführers vor.

  16. Es ist nicht gestattet, auf dem Gelände des Speelland Beekse Bergen für (religiöse) Überzeugungen zu werben oder Demonstrationen abzuhalten, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung des Geschäftsführers vor.

  17. Speelland Indoor ist ein rauchfreier Teil des Parks. Das Rauchen - auch von E-Zigaretten und Vapes - ist nicht gestattet.

3. Bild- und Tonaufnahmen

  1. Speelland Beekse Bergen kann Bild- und/oder Tonaufnahmen von seinem Park und von Personen, die sich in oder um den Park bewegen, machen (lassen). Speelland Beekse Bergen und die mit ihr verbundenen Unternehmen sind berechtigt, diese Aufnahmen zu verwenden und zu veröffentlichen, beispielsweise zu Werbezwecken. Selbstverständlich werden Speelland Beekse Bergen und die mit ihr verbundenen Unternehmen dabei mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen. Speelland Beekse Bergen und die mit ihr verbundenen Unternehmen schulden den auf den Aufnahmen abgebildeten Personen keine Vergütung für die Nutzung und Veröffentlichung. Wenn Sie nicht im Bild sein wollen, meiden Sie Orte, an denen Sie einen Filmemacher, ein Filmteam und/oder einen Fotografen bei der Arbeit sehen können.

  2. Es ist nicht gestattet, im Park Ton-, Foto- und/oder Filmaufnahmen oder anderes Bildmaterial für kommerzielle Zwecke zu machen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung des Geschäftsführers von Speelland Beekse Bergen vor.

  3. Der Einsatz von Drohnen in und um Speelland Beekse Bergen ist aus Gründen der Sicherheit und des Datenschutzes nicht gestattet.

4. Sicherheit und Haftung

  1. Das Speelland Beekse Bergen hat das Recht, Besuchern, die sich nicht an diese Parkordnung halten und/oder die nach seiner Auffassung oder Befürchtung die Ordnung, Ruhe und/oder Sicherheit im Park stören, den Zutritt zu verweigern, ohne dass das Speelland Beekse Bergen zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist. Verstöße (oder der Verdacht auf Verstöße) werden bei der Polizei angezeigt.

  2. Speelland Beekse Bergen setzt zu Ihrer und unserer Sicherheit Videokameras ein.

  3. Innerhalb von Speelland Beekse Bergen ist es verboten:

    a. Attraktionen zu betreten, die derzeit nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind;

    b. zu grillen oder offenes Feuer zu machen;

    c. Waffen oder andere Gegenstände, die nach Ansicht von Speelland Beekse Bergen gefährlich sind, mit zu nehmen. Das Speelland Beekse Bergen behält sich das Recht vor, diese Gegenstände zu beschlagnahmen.

    d. Drogen zu nehmen, zu besitzen und/oder damit zu handeln.

  4. Der Besuch des Speellandes Beekse Bergen erfolgt auf eigene Gefahr.

  5. Schwimmen ist nur in den ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

  6. Besucher ohne Schwimmschein dürfen die Tretboote, Wasserrutschen, den Aqua Shuttle und andere Schwimmeinrichtungen nur mit Schwimmhilfen und in Begleitung eines Erwachsenen (mindestens 18 Jahre alt und im Besitz eines Schwimmscheins) betreten.  

  7. Sicherheitshinweise sind am Schwimmbecken und an verschiedenen Attraktionen angebracht. Diese Vorschriften müssen strikt eingehalten werden.

  8. Speelland Beekse Bergen übernimmt keine Haftung für Personenschäden und/oder Diebstahl, Verlust, Abhandenkommen oder Beschädigung von Eigentum seiner Besucher, die während und/oder infolge eines Besuchs im Park entstehen (wie z.B. Verletzungen oder Schäden, die durch die im Park vorhandenen Tiere verursacht werden oder die bei der Benutzung der Spielgeräte und Attraktionen des Parks oder beim Betreten des Viktoriasees usw. entstehen), es sei denn, sie werden durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit seitens (der Leitung) des Speelland Beekse Bergen verursacht.

  9. Speelland Beekse Bergen haftet nicht für Folgeschäden, einschließlich Geschäfts- und Einkommensverlusten. 

  10. Soweit sich Speelland Beekse Bergen nicht auf die genannten Haftungsbeschränkungen berufen kann, haftet es maximal in Höhe des Betrages, den seine Haftpflichtversicherung in dem betreffenden Fall auszahlt, zuzüglich des Selbstbehaltes.

Wir wünschen Ihnen einen sehr angenehmen Aufenthalt im Speelland Beekse Bergen!
Geschäftsführung und Mitarbeiter Speelland Beekse Bergen

Fassung Dezember 2024