Hier finden Sie die Park-Richtlinien von Safaripark Beekse Bergen

Artikel 1. Geltungsbereich

  1. Mit dem Betreten des Safariparks Beekse Bergen akzeptieren Sie die Gültigkeit der vorliegenden Parkordnung und sind verpflichtet, alle Vorschriften und die von den Mitarbeitern des Safariparks Beekse Bergen erteilten Weisungen genau zu befolgen.
  2. Für alle Fälle und/oder Situationen, die von dieser Parkordnung nicht erfasst sind, behält sich Safaripark Beekse Bergen das Recht vor, mündlich und/oder schriftlich ergänzende Regelungen zu erlassen, an die die Besucher gebunden sind.
  3. Unter „Safaripark Beekse Bergen“ und dem „Park“ sind in dieser Parkordnung auch die gastronomischen Betriebe, die Parkplätze und der Fahrradstellplatz zu verstehen.
  4. Diese Parkordnung wurde erstellt, um die Ordnung und Sicherheit innerhalb des Safariparks Beekse Bergen zu gewährleisten. 

Artikel 2. Zugang und Aufenthalt

  1. Der Park ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte und über die dafür vorgesehenen Zugangstore zugänglich. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie diese Eintrittskarte auch im Park vorzeigen.
  2. Die Eintrittskarten gelten nur an dem auf der Eintrittskarte genannten Datum und während der an der Kasse angezeigten Öffnungszeiten. Safaripark Beekse Bergen ist berechtigt, die Öffnungszeiten zu ändern.
  3. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Park nur unter ständiger Aufsicht und in Begleitung eines Erwachsenen (im Alter von mindestens 18 Jahren) betreten.
  4. Der Safaripark Beekse Bergen ist berechtigt, den Park ganz oder teilweise zu schließen, ohne zu einer Erstattung an die Besucher verpflichtet zu sein.
  5. Im Interesse der Sicherheit unserer Tiere sind Haustiere im Park nicht gestattet. Assistenzhunde sind jedoch gestattet, wenn der Begleiter beim Gästeservice einen Ausweis und einen Impfpass für den Hund vorlegen kann. Besucher mit Assistenzhunden haben keinen Zugang zu den begehbaren Volieren und der Greifvogelsafari auf dem Wanderweg. 
  6. Das Betreten des Parks hinter den Kassen ist mit Fahrrädern, Dreirädern, Rollschuhen, Rollerblades und/oder nach Ansicht von Safaripark Beekse Bergen ähnlichen Fortbewegungsmitteln/Gegenständen nicht gestattet. Ein Balance-Bike oder ein Tretroller für Kinder und/oder Erwachsene mit einer medizinischen Indikation sind jedoch erlaubt.
  7. Autos müssen auf dem Parkplatz auf den markierten Plätzen geparkt werden, Fahrräder und Mopeds müssen auf dem Fahrradstellplatz abgestellt werden. 
  8. Bevor Sie das Gelände des Safariparks Beekse Bergen verlassen, müssen Sie ein Ausfahrtticket kaufen. Diese Ausfahrttickets sind an den Kassen erhältlich. 
  9. Es ist nicht gestattet, auf oder über Mauern und Zäune zu klettern. 
  10. Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter geworfen werden.
  11. In den Gastronomiebetrieben besteht eine Verzehrpflicht. Es ist nicht gestattet, in den Gastronomiebetrieben selbst mitgebrachte Lebensmittel oder Getränke zu konsumieren.
  12. Es ist nicht gestattet, den Park mit Tonwiedergabegeräten zu betreten. 
  13. Die Besucher sind verpflichtet, im Park gefundene Gegenstände bei den Mitarbeitern des Safariparks Beekse Bergen abzugeben. 
  14. Werbeaktionen, Publikumsbefragungen, Zählungen, Sammlungen und das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind auf dem Gelände des Safariparks Beekse Bergen nicht gestattet, sofern hierfür keine schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung erteilt wurde.
  15. Die Äußerung von (Glaubens-)Überzeugungen oder die Abhaltung von Demonstrationen sind auf dem Gelände des Safariparks Beekse Bergen nicht gestattet, sofern hierfür keine schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung erteilt wurde.
  16. Im gesamten Safaripark Beekse Bergen gilt ein Rauchverbot. Rauchen – einschließlich des Rauchens von E-Zigaretten und Vapes – ist daher im Park nicht gestattet. Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. 

Artikel 3. Bild- und/oder Tonaufnahmen

  1. Safaripark Beekse Bergen ist berechtigt, durch Mitarbeiter oder Dritte Bild- und/oder Tonaufnahmen des Parks und der Personen herzustellen, die sich in dem Park oder im Bereich um den Park aufhalten. Der Safaripark Beekse Bergen und die mit ihm verbundenen Unternehmen sind berechtigt, diese Aufnahmen zu verwenden und zu veröffentlichen, beispielsweise zu Werbezwecken. Selbstverständlich werden der Safaripark Beekse Bergen und die mit ihm verbundenen Unternehmen dabei mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen. Der Safaripark Beekse Bergen und die mit ihm verbundenen Unternehmen schulden den auf dem Filmmaterial abgebildeten Personen keine Vergütung für die Verwendung und Veröffentlichung des Materials. Wenn Sie nicht fotografiert bzw. abgebildet werden möchten, meiden Sie bitte solche Parkbereiche, an denen ein Kameramann, ein Filmteam und/oder ein Fotograf bei der Arbeit ist. 
  2. Es ist nicht gestattet, im Park Ton-, Foto- und/oder Filmaufnahmen oder anderes Bildmaterial für kommerzielle Zwecke zu machen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung des Geschäftsführers von Safaripark Beekse Bergen vor.

Artikel 4. Tiere

  1. Das Füttern der Tiere ist strengstens verboten. 

Artikel 5. Auto-Safari

  1. Es ist nicht gestattet, während der Auto-Safari das Fahrzeug zu verlassen.
  2. Der Fahrer des Autos muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Bei der Auto-Safari gelten die normalen Straßenverkehrsregeln. Im Park gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
  3. Im Park gilt eine Einbahnstraßenregelung. Darüber hinaus gilt die Regel „links stehen, rechts gehen“.
  4. Tiere, Safaribusse und Jeeps des Safariparks Beekse Bergen haben im Park stets Vorfahrt. Sorgen Sie dafür, dass diese genügend Platz zum Passieren haben.
  5. Es ist nicht gestattet, bei der Auto-Safari Fahrzeuge mit offenem Dach zu benutzen.
  6. Es ist nicht erlaubt, einen Anhänger, einen Fahrradträger oder eine Leiter auf die Autosafari zu mitzunehmen.
  7. Die Türen müssen während der gesamten Fahrt geschlossen bleiben. Gleiches gilt für die Fenster, sie dürfen jedoch zu Belüftungszwecken maximal 5 cm geöffnet werden.
  8. Bleiben Sie bei einer Autopanne im Auto sitzen, hupen Sie und/oder rufen Sie die Notrufnummer (Tel.-Nr. +31135491222) an, um Hilfe zu erhalten.

Artikel 6. Sicherheit und Haftung

  1. Safaripark Beekse Bergen ist berechtigt, Besuchern den Zugang zu verweigern, die sich nicht an diese Parkordnung halten und/oder bei denen der Verdacht besteht oder zu befürchten ist, dass sie die Ordnung, Ruhe und/oder Sicherheit im Park stören (werden). Safaripark Beekse Bergen ist in diesem Fall nicht zu einer Erstattung verpflichtet. Bei Straftaten (oder dem Verdacht darauf) wird Anzeige bei der Polizei erstattet.
  2. Safaripark Beekse Bergen setzt Videokameras ein, im Interesse Ihrer und unserer Sicherheit. 
  3. Innerhalb des Safariparks Beekse Bergen ist es verboten,
    a. Attraktionen zu betreten, die zu diesem Zeitpunkt nicht für das Publikum geöffnet sind,
    b. zu grillen oder offenes Feuer zu machen,
    c. Waffen oder andere nach Meinung von Safaripark Beekse Bergen gefährliche Gegenstände mitzuführen. Safaripark Beekse Bergen behält sich vor, solche Gegenstände zu beschlagnahmen,
    d. Betäubungsmittel zu konsumieren, zu besitzen und/oder damit zu handeln
  4. Der Besuch des Safariparks Beekse Bergen erfolgt vollständig auf eigene Gefahr.
  5. Innerhalb des Parks können Sie sich in der Nähe der Tiere und an den gekennzeichneten Stellen sogar zwischen diesen aufhalten. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Tiere ein unvorhersehbares Verhalten an den Tag legen können, durch das Sie Verletzungen oder Sachschäden erleiden können. Wenn Sie den Park betreten, akzeptieren Sie dieses Risiko.
  6. Safaripark Beekse Bergen übernimmt keine Haftung für Personenschäden und/oder Diebstahl, Verlust oder Schäden am Eigentum seiner Besucher, die während und/oder infolge des Besuchs des Parks entstanden sind, außer wenn diese Schäden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Safariparks Beekse Bergen (bzw. dessen Management) zurückzuführen sind.
  7. Safaripark Beekse Bergen haftet in keinem Fall für Folgeschäden, zu denen auch betriebliche Schäden und Einkommensverluste zählen.
  8. Soweit sich der Safaripark Beekse Bergen nicht auf die vorgenannten Haftungsbeschränkungen berufen kann, ist seine maximale Haftung auf den Betrag begrenzt, der von seiner Haftpflichtversicherung im betreffenden Fall ausgezahlt wird, ergänzt um den Betrag der Selbstbeteiligung.

Die Nichtbeachtung der vorgenannten Maßnahmen kann dazu führen, dass Sie den Park nicht betreten dürfen oder diesen verlassen müssen. Sie haben in diesem Fall kein Recht auf Entschädigung. 

Wir wünschen Ihnen einen sehr angenehmen Aufenthalt im Safaripark Beekse Bergen!
Management und Mitarbeiter von Safaripark Beekse Bergen