Stornierungsbedingungen Übernachten Beekse Bergen

Stornierung

Wenn Sie Ihren Urlaub wider Erwarten stornieren müssen und keine Reiserücktrittsversicherung (vgl. unten) abgeschlossen haben, müssen Sie eine festgesetzte Entschädigung zahlen. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Entschädigung beträgt für gebuchte Unterkünfte und Stellplätze: 

  • bei einer Stornierung früher als drei Monate vor dem Anreisedatum: 15 % des in der Bestätigung genannten Gesamtpreises, 
  • bei einer Stornierung innerhalb von drei Monaten bis zwei Monate vor dem Anreisedatum: 50 % des in der Bestätigung genannten Gesamtpreises, 
  • bei einer Stornierung innerhalb von zwei Monaten bis einen Monat vor dem Anreisedatum: 75 % des in der Bestätigung genannten Gesamtpreises,
  • bei einer Stornierung innerhalb eines Monats vor dem Anreisedatum: 90 % des in der Bestätigung genannten Gesamtpreises,
  • bei einer Stornierung erst am Anreisetag: 100 % des in der Bestätigung genannten Gesamtpreises. 

Auch wenn Sie am Anreisetag nicht erscheinen, sind Sie zur Zahlung von 100 % des in der Bestätigung genannten Gesamtpreises (Mietpreis inkl. Zusatzkosten, jedoch ohne lokale Abgaben) verpflichtet.

Reiserücktrittsversicherung

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor den Kosten einer Stornierung, die durch eines der folgenden Ereignisse bedingt ist, die durch offizielle Erklärung zu bestätigen sind:  

  • bei Tod, Krankheit oder Unfall des Haupt-Reiseteilnehmers oder eines anderen Teilnehmers,
  • bei vorzeitigem Abbruch Ihres Urlaubs wegen des Todes eines Familienmitglieds ersten Grades des Haupt-Reiseteilnehmers oder eines Teilnehmers der Reisegruppe,  
  • bei vorzeitigem Abbruch Ihres Urlaubs wegen Schäden durch Blitzeinschlag bzw. Feuer- oder Sturmschäden am Haus oder an der Einrichtung des Haupt-Reiseteilnehmers oder eines Teilnehmers der Reisegruppe. 

Unter „Teilnehmer“ sind diejenigen Personen zu verstehen, die auf „mijn.beeksebergen.nl“ angegeben sind.  Der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung muss direkt bei der Buchung erfolgen. Die Reiserücktrittsversicherung läuft vom Tag der Anmeldung bis zum Abreisetag. Im Falle eines vorzeitigen Urlaubsabbruchs aus einem der vorgenannten Gründe wird je nach der Anzahl der bereits genossenen Urlaubstage ein prozentualer Anteil des Mietpreises erstattet. Die Versicherung zahlt erst, wenn der Stellplatz bzw. die Unterkunft geräumt worden ist. Letzteres müssen Sie daher schriftlich an der Rezeption bestätigen. Die Gebühr für die Reiserücktrittsversicherung beträgt 5 % des GesamtMietpreises.